Um die Ecke gedacht
jeden Montag von 10.00 – 11.00 Uhr Gedächtnistraining im Bürgerhäuschen
Anmeldung erforderlich: 0421-69673020 oder per Mail anmeldung@bgo-bremen.de
jeden Montag von 10.00 – 11.00 Uhr Gedächtnistraining im Bürgerhäuschen
Anmeldung erforderlich: 0421-69673020 oder per Mail anmeldung@bgo-bremen.de
Das Projekt „Zukunft erkunden – in Bremen ankommen (ZeBra)“ unterstützt Menschen mit Fluchterfahrung bei der gesellschaftlichen Teilhabe und allen Fragen, die dabei auftreten können.
Unser Team ist in mehreren Bremer Stadtteilen persönlich und unkompliziert zu erreichen.
Wir unterstützen Sie bei:
Wir unterstützen Sie gerne auch bei anderen Fragen und helfen Ihnen, die richtige Ansprechperson zu finden.
Treffpunkt für Mütter mit Säuglingen bis ca. 9 Monate Anschließend gibt es ein Beratungsangebot in Form einer Sprechstunde von 11:15 – 12:15 Uhr. Sowohl der Treff als auch das Beratungsangebot wird von den Gesundheits- und Krankenpflegerinnen Nadine Langheit und Katrin Frank geleitet.
Korbflechten aus Papier- aus Altpapier entstehen hochwertige Körbe und andere schöne Gegenstände!
Eltern-Kind-Gruppe „Eichhörnchen“ Für Eltern mit Kindern von 1 – 2,5 Jahren
Anmeldung und Beratung für Integrationskurse an der Regionalstelle Süd. Bitte bringen Sie Ihrer Zulassung zum Integrationskurs mit. Wenn Sie keine Zulassung haben, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Falls Sie eine Kostenbefreiung beantragen kommen Sie mit Ihren Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, Sozialhilfe, aktuelle Gehaltsabrechnung/gültiger Arbeitsvertrag, der ein Bruttomonatsentgelt ausweist, Wohngeld, BAFöG, Kinderzuschlag, Bezüge nach Asylbewerberleistungsgesetz, Befreiung von Kita-Gebühren, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, örtliches Sozialticket etc.. Jeden Donnerstag von 14-18.00. Keine Beratung in den Schulferien. Keine B2-Kurse. Für B2 Berufssprachkurse wenden Sie sich bitte an beruf@vhs-bremen.de . Für selbst finanzierte B2-Kurse wenden Sie sich bitte an daf@vhs-bremen.de
Unter dem Motto „Zeitreise“ können bis zu zwölf Männer und Frauen aus Kattenturm und umzu im ATELIER an der Theodor-Billroth-Straße 5 in Kattenturm wöchentlich individuelle Kostüme aus Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft kreieren. Modedesignerin Luisa Recker steht den Teilnehmer:innen mit professionellem Rat zur Seite. Zum Abschluss des Projektes werden die Kostüme im kommenden Jahr in einer Modenschau im Bürgerhaus Gemeinschaftszentrum Obervieland präsentiert. Die Teilnahme ist kostenlos.
Tanz und Tee für Frauen jeden Alters mit und ohne Flucht- oder Migrationshintergrund sind herzlich willkommen! Kostenlos – mit Kinderbetreuung
Ein Streit oder eine Straftat haben viele unangenehme Folgen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeigneten Fällen Schäden begrenzen undWiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten erreichen. Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung dort, wo neben dem rechtlichen Problem eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht oder wo wegen sachlicher und rechtlicher Komplikationen mit langwierigen und teuren Rechtsverfahren ohne vernünftiges Ergebnis zu rechnen ist. Wir bieten zerstrittenen Parteien, Beschuldigten und Verletzten/Geschädigten die Möglichkeit
Als Verletzte:r/Geschädigte:r kann ich gegenüberTäter:innen
Als Täter:in kann ichzeigen, dass ich
Die Vermittler:innen stehen im Einverständnis mit allen Beteiligten. Sie sind „allparteiliche“ neutrale Mediatoren und arbeiten justizunabhängig und für die Beteiligten kostenlos. Mit dem ihnen Anvertrauten gehen sie vertraulich um (Schweigepflicht) und ihre Aufgabe ist es, die Beteiligten darin zu unterstützen, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden.
Die Beteiligten vereinbaren zunerstTermine für Einzelgespräche mit den Vermittler:innen. Dort wird über die Tat und ihre Folgen gesprochen. Danach werden mögliche Interessen und Wiedergutmachungsleistungen gesucht, z. B.:
In einem gemeinsamen Treffen können die Beteiligten dann miteinander über den Vorfall sprechen und sich auf konkrete Wiedergutmachungsleistungen einigen.
Sind sich die Betroffenen einig, können die Wiedergutmachungsleistungen und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Sobald die Wiedergutmachung vollständig abgewickelt ist, ist die Vermittlung beendet.Wenn die Betroffenen es wünschen, wird die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über die erfolgte Schlichtung informiert. Copyright Text und Bilder: TOA Bremen
Rita Vaindorf sorgt für einen fröhlichen Bingo-Nachmittag und vergibt kleine Preise .
Anmeldung unter: 56 34 23 98